Sympathie für NPD-Verbotsverfahren, Forderung nach verstärktem Vorgehen gegen braune Kameradschaften

Zur Entschei­dung des Bun­desrates pro Antrag auf Ver­bot der NPD:

Der Ver­such, der his­torischen Nach­fol­gepartei der NSDAP die Finanzierung mit Steuergeldern zu entziehen und diese men­schen­feindliche ras­sis­tis­che Organ­i­sa­tion aus dem Feld des poli­tis­chen Wet­tbe­werbs zu ver­ban­nen, ist ehren­wert und find­et meine volle Sym­pa­thie. Allerd­ings muss Sach­sen aktiv­er gegen braune Kam­er­ad­schaften und das „Freie Netz“ vorge­hen. Hier ist der Min­is­ter­präsi­dent per­sön­lich gefordert, wenn das sym­bol­trächtige Ein­treten der Staat­sregierung für ein NPD-Ver­botsver­fahren nicht zum Ali­bi für ihr Nicht­stun im alltäglichen Kampf gegen Nazis verkom­men soll. Herr Tillich behauptet heute in den Medi­en, das Ver­bot von Nazi-Aufmärschen sei bish­er an der Exis­tenz der NPD gescheit­ert. Das ist grober Unsinn, wie die Auseinan­der­set­zun­gen um den 13. Feb­ru­ar in Dres­den zeigen. Diese Leg­en­den­bil­dung lassen wir dem Min­is­ter­präsi­den­ten nicht durchge­hen. Diejeni­gen, die jet­zt das NPD-Ver­botsver­fahren vorantreiben, tra­gen die Ver­ant­wor­tung für sein Gelin­gen. Ob die V‑Leute-Prob­lematik aus­re­ichend gelöst wurde und das Mate­r­i­al reicht, hat auch der säch­sis­che Min­is­ter­präsi­dent zu ver­ant­worten. Denn nichts wäre ver­heeren­der als ein Ver­botsver­fahren, das mit starken Sprüchen ein­geleit­et wird, aber am Ende schwach endet, näm­lich scheit­ert.