Entscheidung über Behördenstandorte von Bilanz des Nutzens für Bürger abhängig machen – Martens widersprüchlich

Zur Diskus­sion über den Geset­zen­twurf der Staat­sregierung zur Neuord­nung der Stan­dorte der Ver­wal­tung in Sach­sen:

Inner­halb der nun­mehr laufend­en Ver­bän­dean­hörung kann die Stunde der muti­gen Behör­den­leit­er schla­gen. Diese sowie die Per­son­alvertre­tun­gen sind jet­zt aufgerufen, die Kon­se­quen­zen des von der Staat­sregierung beab­sichtigten Behör­den­roulettes schlüs­sig und nachvol­lziehbar zu beschreiben.
Die Frak­tion DIE LINKE wird ihre Entschei­dung im für den Herb­st vorge­se­henen par­la­men­tarischen Ver­fahren davon abhängig machen, wie die Nutzen­bi­lanz für die Bürg­erin­nen und Bürg­er von Sach­sen ausse­hen wird.
Unsere Skep­sis am bis­lang als Geheimak­te gehan­del­ten „Stan­dort­ge­setz“ wird schon heute genährt, wenn selb­st Prof. Binus als ober­ster Kassen­prüfer des Lan­des keinen nach­halti­gen wirtschaftlichen Nutzen der Reform erken­nen kann.
Jus­tizmin­is­ter Dr. Martens, als dem fed­er­führend Ver­ant­wortlichen für die Staatsmod­ernisierung, wer­den wir ins­beson­dere Fra­gen nach der Zukun­ft der jet­zt als Lan­des­di­rek­tion Sach­sen zu ver­fes­ti­gen­den Ver­wal­tungsebene nicht ers­paren kön­nen. Als ein­fach­er Oppo­si­tion­s­ab­ge­ord­neter der FDP hat­te er sich bei der Ver­wal­tungsre­form 2008 noch vehe­ment für die Abschaf­fung der sein­erzeit noch Regierung­sprä­si­di­en genan­nten Mit­tel­be­hör­den einge­set­zt.