Zu den Folgen von „Köln“: Es geht um Grund‑, nicht Gastrecht – Gesetze anwenden, Polizei stärken!

Zur Diskus­sion um die Fol­gen der Sil­vester­nacht vor dem Köl­ner Haupt­bahn­hof:

Aus mein­er Sicht sind die linken Antworten auf die Köl­ner Geschehnisse klar: Erstens kon­se­quente Strafver­fol­gung auf Grund­lage des Strafge­set­zbuch­es, das für alle gle­ich gilt. Dazu gehört eine bessere Per­son­alausstat­tung der jahre­lang deutsch­landweit kaputtges­parten Polizei und weit­er­er Ermit­tlungs­be­hör­den. Das hil­ft konkret, nicht zweifel­hafte Geset­zesver­schär­fun­gen, die nichts brin­gen außer vorüberge­hen­der Schein­beruhi­gung. Zweit­ens Präven­tion­sar­beit durch nicht nur sprach­liche, son­dern auch soziale Inte­gra­tion. Drit­tens eine kri­tis­che Frage: Warum kann hierzu­lande eine Debat­te über gesellschaftlich existierende sex­uelle Gewalt gegen Frauen erst geführt wer­den, wenn Recht­spop­ulis­ten und Nazis als Ver­stärk­er mit­mis­chen?  
Zur Ehrlichkeit gehört im Übri­gen auch festzustellen, dass die Gle­ich­berech­ti­gung der Frauen und die Nicht­diskri­m­inierung homo­sex­ueller Lebensweise der ‚christlich-jüdisch-abendländis­chen Tra­di­tion‘ auch nicht ger­ade in die Wiege gelegt wor­den ist, son­dern das Ergeb­nis langer gesellschaftlich­er Kämpfe und eines Sieges über die Macht religiös­er Insti­tu­tio­nen ist. Diese erkämpften Errun­gen­schaften – die uns bish­er noch nicht zufrieden stellen – gilt es zu vertei­di­gen. Das habe ich so vor einem Viertel­jahr in meinem Papi­er zur Flüchtlingspoli­tik („Wo führt das alles hin?“) unter­strichen.
 Ich teile die Aus­sagen von Sahra Wagenknecht zur Notwendigkeit der Bekämp­fung von Fluchtur­sachen, zur Heuchelei von kon­ser­v­a­tiv­en Poli­tik­ern, die ‚Ober­gren­zen‘ von Geflüchteten fordern, aber die Men­schen durch unter­lassene Hil­feleis­tung vor Ort in den Flüchtlingslagern zur Flucht nöti­gen. Wir sind uns einig, dass die Grun­drechte unverkürzt für alle Men­schen gel­ten. Es ist unerträglich und nir­gends auch nur eine Minute hin­nehm­bar, wenn Frauen durch Män­ner an freier, ungezwun­gener Bewe­gung im öffentlichen Raum gehin­dert, in ihrem Recht auf kör­per­liche und psy­chis­che Unversehrtheit beein­trächtigt, bedrängt, bedro­ht, gedemütigt oder miss­braucht wer­den. Das ‚Gas­trecht‘ aber ist keine Größe aus dem Kat­a­log der Grun­drechte des Grundge­set­zes, die Men­schen­rechte sind, kein Gnaden­recht. Über das The­ma Inte­gra­tion muss in ein­er offe­nen Gesellschaft stre­it­bar disku­tiert wer­den. Das sollte auch inner­halb der Parteien gel­ten. Wir LINKE beken­nen uns zur Plu­ral­ität. Und deshalb werde ich mir bei allem Respekt die For­mulierung vom ver­wirk­ten Gas­trecht nicht zu eigen machen.